Johannesschule Siersdorf

Unsere Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvertrag zwischen dem Förderverein Johannesschule Siersdorf e.V. jetzt Johanneswerk Siersdorf e.V. und der Johannesschule Siersdorf

Grundlage für diesen Kooperationsvertrag sind der zwischen dem Kreis Düren, der Gemeinde Aldenhoven und dem Förderverein geschlossene Vertrag vom 26.02.2004 und die dazu gehörende Leistungsbeschreibung.

Der Förderverein erbringt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis der §§ 4, 5 und 13 Abs. 1 SGB VIII in eigener Verantwortung Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Förderung der Erziehung von Kindern und der Stärkung der Familien.

Die außerunterrichtlichen Angebote dienen in erster Linie der Optimierung der Lernchancen und der Normalisierung der Lebenschancen der Kinder während der Grundschulzeit. Sie sind Schulveranstaltungen. Sie ergänzen die schulischen Angebote und sind Teil des Schulprogramms.

Die Verantwortung und Organisation für die sozialpädagogische Arbeit außerhalb des Unterrichts liegen beim Vorstand des Fördervereins. Während der Unterrichtszeit liegen sie bei der Schulleitung. Die Gesamtorganisation wird zwischen dem Vorstand des Fördervereins und der Schule abgestimmt.

Der Vorstand des Fördervereins stellt nur qualifiziertes Fachpersonal ein. Er ist zuständig für alle Personalangelegenheiten und Personalentscheidungen.

Die besonderen Angebote für Schüler außerhalb des Unterrichts werden im Einzelnen nach Absprache von der Schulleitung, dem Vorstand des Fördervereins oder von beiden gemeinsam verantwortet.

Konflikte in der gemeinsamen Arbeit werden in einem von Schule und Vorstand des Fördervereins paritätisch besetzten Gremium besprochen und zu einvernehmlichen Lösungen geführt. Das Gremium umfasst insgesamt 6 Personen.

Siersdorf, den 14. Juli 2004